Meiner Ansicht nach handelt es sich beim Revolut-Tradingkonto um ein Aktiendepot in Fremdwährung. Nach meinem Kenntnisstand müssen Erträge und Verluste aus Währungsschwankungen hier ebenfalls berücksichtigt werden. Entscheidend ist, ob das Konto Fremdwährungsguthaben aufweisen kann – was bei Revolut ja der Fall ist. Mein Kenntnisstand ist hier, dass Erträge hier versteuert werden müssen, sofern das Guthaben weniger als ein Jahr auf dem Konto liegt (“Spekulationsfrist”). Bei mehreren Transaktionen müsste man das nach dem First-in-first-out -Prinzip nachverfolgen. Tiefer habe ich mich mit der Materie nicht beschäftigt. Ich habe entschieden, dass der Aufwand für die Steuererklärung hier im Vergleich zu Anbietern, die eine Jahresbescheinung für Kapitalerträge nach dem deutschen Steuergesetz bereitstellen, zu groß ist, und mich deswegen dann nicht weiter um Details wie Freibeträge usw. gekümmert.
Aber unter dem Stichpunkten Aktiendepot in Fremdwährung und Steuererklärung sollte man andernorts eigentlich mehr Infos dazu finden. Fremdwährungsgeführte Depots sind ja jetzt nicht so exotisch, das bieten viele klassische Broker und Direktbanken auch an.